Nico Lesch

Der Ortsbeauftragte im Ortsverband Salzwedel.

Er repräsentiert und leitet den Ortsverband Salzwedel. Der OB leitet seinen OV in eigener Veranwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

 Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Zur Ereichung von strategischen Zielen bzw. Ziellfindung bedient er sich der Team - Strategie. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW - Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.

Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. Er ist der Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.

Aufgabenbeschreibung :

Organisation :

- Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im OV

- Aufgabenstellung an die Einheiten sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit dem Einheitsführer

- Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des OV- Stabes und der Einheitsführer gemäß den Be- und Abbrufungsrichtlinien

- Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen

- Bearbeitungspflicht der Verfügungen

- Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger

- Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen

Verwaltungsangelegenheiten :

- Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes

- Nachweis des Material- und Helferbestandes für den OV

- Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen

- Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten

- Erteilung von Fahraufträgen gem. Fahrzeug-Dienstanweisung

- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen

Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit :

- Aufnahme des Helfers

- Überprüfung/ Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung

- Einleitung des Ausschlussverfahrens wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Gesetz

- Einleitung der Helfersprecherwahl

- Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher

- Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen

- Jugendarbeit und Jugendförderung

- Helferbetreuung und Kameradschaftspflege

-allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien

Einsatz und Ausbildung :

- Erstellung und Festlegung von Alarmplänen

- Festlegung von Dienst- und Ausbildungplänen

- Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte

- Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW

- Anordung von Hilfeleistungen und Einsätzen

- Organistsatorischer Leiter bei THW Einsätzen in seinem Zuständigkeitsbereich

- Berufung des Leiters der THW- Führungsstelle auf OV- Ebene

- Information der Geschäftsstelle bei Auslösung von Einsätzen für den OV

- Einsatz von Einheiten bei Großschadensereignissen auf Weisung der Gst bzw. Dienststelle des Landesverbandes

- Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der UVV

Der Ortsbeauftragte entscheidet bei Ersatzbeschaffungen bis zu in der " Regelung über die Jahresbeträge und die Selbstbewirtschaftung " festgelegten Beträgen eigenständig. Der OB ist dem Landesbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines OV verantwortlich.