Kosten und Abrechnung eines THW-Einsatzes

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld.

Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. 

Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden. 

Das THW wird grundsätzlich immer auf Anforderung tätig.

Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz* zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz** zur Anwendung.

Gerne erstellt Ihnen der THW Ortsverband Salzwedel eine ungefähre Kostenschätzung im Vorwege auf einen möglichen Einsatz.